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Zuständigkeit


Bei uns können Sie nur gewinnen:

  • Ihr Kollege hat Sie bedroht oder beleidigt?
  • Der eifersüchtige Ex Ihrer neuen Freundin betritt unaufgefordert Ihre Wohnung?
  • Dabei werden Sie von ihm auch noch geschlagen?
  • Der Reifen Ihres Fahrrads ist vom Nachbarn zerstochen worden?
  • Ihr Vermieter holt Ihre Briefe aus dem Briefkasten und liest Ihre Post?

Wenn es also mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.Bei bestimmten Delikten, wie z.B.

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses


haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher in der Schiedsstelle einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

  • Die Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurück?
  • Vom Nachbargrundstück hängen Baumäste und Zweige zu Ihnen herüber
  • Sie müssen ständig das Nachbar-Laub entfernen?

Auch da (und in vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten) können wir Ihnen weiterhelfen.
Was können Sie bei uns erwarten?

Bei uns Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch:

  • schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven.
  • kostengünstig und, da bei uns keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß der Frieden von Dauer ist.

Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig.
Jedoch: Wir können schlichten, aber nicht richten. Bei uns wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.

Ganz wichtig dabei ist:  Wo wohnt derjenige, gegen den Sie vorgehen wollen?
Nur die Schiedsstelle, in deren Bereich die andere Partei (also Ihr Antragsgegner) wohnt, kann ein Schlichtungsverfahren durchführen. Für den Landkreis Görlitz können Sie hier die zuständige Schiedsstelle finden.
Außerdem erteilt Ihnen Ihr örtliches Amtsgericht und die Polizei Auskunft sowie das Rechtsamt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Wir sind nicht unbezahlbar

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die rechtssuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen; für ca. 50,-- Euro können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten evtl. auch noch teilen.

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