BDS - Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
BDS - Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
Fragen zum Schiedsamt
Kann ich für ein Schlichtungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen ?
Besteht bei Schlichtungsverhandlungen Anwaltszwang ?
Muss ich mich bei einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen ?
Kann ich mich in einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen ?
oder Muss ich zu einer Schlichtungsverhandlung als Partei persönlich erscheinen ?
Was passiert, wenn ich zum Schlichtungstermin einfach nicht hingehe?
Wie hoch sind die Kosten eines Schlichtungsverfahrens ?
Wer trägt die Kosten des Schlichtungsverfahrens ?
Wie hoch sollte der Vorschuss sein ? - Gibt es Festlegungen für die Höhe des Vorschusses ?
Muss das Schiedsamt einen Vorschuss nehmen ? - Besteht eine Vorschusspflicht ?
Woher erfahre ich, ob ich bei der Schiedsperson richtig bin? - Wofür ist die Schiedsperson überhaupt zuständig ?
Wie lange dauert das Verfahren ?
Kann ich das Verfahren beschleunigen ?
Kann ich den Antrag auf Schlichtungsverhandlung auch persönlich beim Schiedsamt stellen ?
Verdient die Schiedsperson am Schiedsamt etwas ?
Wer trägt die allgemeinen Sachkosten des Schiedsamtes, z.B. Vordrucke, Fortbildungskosten, Erstausstattung mit Schild, Siegel, amtlichen Büchern etc. ?
Gibt es eine Fachaufsicht über die Schiedsperson und wer übt diese aus ?
An wen kann ich mich bei Beschwerden über eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter wenden ?
Wie wird die Schlichtungsverhandlung durchgeführt ?
Nach oben
Alle Angaben ohne Gewähr!